Die NIS-2-Cybersicherheitsrichtlinie ist da, und sie betrifft diesmal auch Sie!
Mit dem Ziel, den Schutz von Unternehmen vor möglichen IT-Vorfällen und Cyberangriffen zu stärken, wurde 2023 auf europäischer Ebene die NIS-2-Richtlinie verabschiedet.
Damit vergrößert sich die Anzahl der seit 2016 mit der ersten Richtlinie betroffenen Unternehmen und Organisationen erheblich. Nach dem Lieferkettengesetz betrifft dies auch viele Zulieferer.
Ab Oktober 2024 sind viele kleine und mittlere Unternehmen zu Cybersicherheitsmaßnahmen verpflichtet, und es drohen empfindliche Geldstrafen bei Nichteinhaltung der Richtlinie.
Erhalten Sie einen einmaligen Rundumblick über die NIS-2-Cybersicherheitsrichtlinie und erfahren Sie:
🔍 Wer ist überhaupt von dieser Richtlinie betroffen?
🛠 Welche Herausforderungen kommen auf Unternehmen zu?
💡 Wie können Sie die Richtlinie in der Praxis umsetzen?
Erleben Sie spannende Vorträge, gewinnen Sie wertvolle Einblicke und stellen Sie all Ihre Fragen an unsere Experten.
10:00 Uhr Begrüßung
Ralf Becker, Geschäftsführer becom
10:05 Uhr NIS-2-Überführung in nationales Recht
Referent: Rechtsanwalt Christian Koch
10:35 Uhr SOC-Cybersecurity für Unternehmen
Referent: Stefan Bange
11:05 Uhr Automatisierte Dokumentation und Analysen
Referent: Sven Bittlingmayer
11:35 Uhr Allianz Versicherung
Referent: Stefan Zöller
12:05 Uhr Schlusswort
Ralf Becker, Geschäftsführer becom
becom Systemhaus GmbH & Co. KG, Charlotte-Bamberg-Str. 6, 35578 Wetzlar, +49 6441 96500, info@becom.net, Datenschutzerklärung, Impressum, Cookie-Richtlinie (EU)